2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren PEN 22 858 (Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft vom 05.10.2017) von CHF 300.00 werden vom Kanton Bern getragen. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. 3. Der A.________ mit Urteil der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 19.11.2020 für eine Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 70.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen (Widerrufsverfahren PEN 22 859). Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert.