zu verurteilen : 1. zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à je CHF 30.00 ; 2. Zu einer Busse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf zwei Tage festzusetzen ; 3. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (anteilmässig zu 1/7). IV. Die Zivilklagen der Privatklägerschaft (Herr C.________, Herr D.________, Herr E.________) seien abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 8.1% MWST ; V. Weiter sei zu verfügen : 1.