Des Diebstahls und Hausfriedensbruchs gemäss Ziff. 7 der Anklageschrift ; 8. Des Diebstahls gemäss Ziff. 11 der Anklageschrift ; 9. Des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Ziff. 14 der Anklageschrift ; 10. Der Gewalt und Drohung gegen Beamte gemäss Ziff. 15 der Anklageschrift ; 11. Des Verstosses gegen das Eisenbahngesetz gemäss Ziff. 20 der Anklageschrift ; unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und Ausrichtung einer Entschädigung für Anwaltskosten im oberinstanzlichen Verfahren in der Höhe der