1. Die betreffend A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 10 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 DNA-Profil-Gesetz i.V.m. Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB). 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten - Rechtsanwalt B.________, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)