17 Rechtsanwalt B.________ unterliegt mit seinen Anträgen diesbezüglich ebenfalls, wenn auch in etwas höherem Umfang (Honorar gemäss vorinstanzlichem Urteil beantragt, gesprochen werden nunmehr 31.5 Std., Differenz 8.9 Std.). Die verbleibenden Verfahrenskosten von 2/3, ausmachend CHF 533.35, sind dementsprechend dem beschwerten Dritten/Rechtsanwalt B.________ aufzuerlegen. 6.3 Amtliche Entschädigung Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.__