auf CHF 800.00 bestimmt. Die Generalstaatsanwaltschaft unterliegt mit ihren Anträgen in Bezug auf die Höhe des amtlichen Honorars teilweise (Kürzung auf max. 26.3 beantragt, gesprochen werden nunmehr 31.5 Std., Differenz 5.2 Std.), sodass es die Kammer als angemessen erachtet, dem Kanton Bern hierfür die Verfahrenskosten im Umfang von 1/3, ausmachend CHF 266.65, aufzuerlegen.