_ ist somit für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von 31.5 Std. à CHF 200.00, ausmachend CHF 6'300.00, zu entschädigen. Hinzu kommen allgemeine Auslagen (inkl. Reisekosten PW) von CHF 711.00, Reisezuschläge von CHF 237.50 und MwSt. von CHF 558.15, womit sich ein amtliches Honorar von gesamthaft CHF 7'806.65 ergibt. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'806.65 (inkl. Auslagen und MwSt.).