16 5.5.8 Fazit Insgesamt erachtet die Kammer unter Berücksichtigung des unterdurchschnittlich gebotenen Zeitaufwands, der unterdurchschnittlichen Schwierigkeit des Prozesses sowie der durchschnittlichen Bedeutung der Streitsache einen Zeitaufwand von rund 31.5 Std. (41.4 Std. abzüglich 9.93 Std.) als geboten. Rechtsanwalt B.________ ist somit für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren für einen Aufwand von 31.5 Std. à CHF 200.00, ausmachend CHF 6'300.00, zu entschädigen.