Hin- und Rückweg) von CHF 25.00 (Reisezeit mit dem Auto von rund 45 Min., Vertretung durch einen Praktikanten) sowie die Anrechnung der diesbezüglichen Kilometerentschädigung von CHF 14.00 (20km à CHF 0.70). ▪ Schliesslich ist Rechtsanwalt B.________ für die Teilnahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung – wiederum unter Berücksichtigung der geltend gemachten Anreise mit dem Auto (rund 45 Min. für Hin- und Rückreise; H.________ nach L.________ in .________ D.________) – ein Zuschlag von CHF 50.00 zu gewähren. Fakturiert wurden 75.00.