Schliesslich erfolgten am 6. Juli und am 28. Juli 2022 zwei weitere Besprechungen à je 1 Std. Auch wenn zwei Stunden Besprechungsbedarf für die Aufklärung über die Voraussetzungen und Folgen des abgekürzten Verfahrens als eher hoch erscheinen, so ergibt sich aus den Akten bzw. insbesondere dem Schreiben der Verteidigung vom 7. Juli 2022, dass anlässlich der ersten Besprechung noch nicht abschliessend geklärt bzw. festgelegt werden konnte, ob ein abgekürztes Verfahren durchgeführt werden soll. Der geltend gemachte Aufwand erweist sich demnach als gerechtfertigt. Insgesamt ist festzustellen, dass die von Rechtsanwalt B._____