Die Besprechung vom 17. März 2022 erfolgte sodann zwar ohne Bezug auf eine aktenkundige Verfahrenshandlung, seit der letzten Besprechung waren indes fast zwei Jahre vergangen und die Kammer erkennt in diesem Zusammenhang ein berechtigtes Interesse des Beschuldigten, über den aktuellen Stand des Verfahrens und das weitere Vorgehen informiert zu werden. Die Besprechung hätte zwar auch telefonisch erfolgen können, dauerte indes «nur» 0.5 Std., was angesichts des Zeitablaufs seit der letzten Besprechung angemessen ist. Schliesslich erfolgten am 6. Juli und am 28. Juli 2022 zwei weitere Besprechungen à je 1 Std.