___ in seiner Stellungnahme nachvollziehbar dar, dass die Besprechung vom 27. Februar 2020 (1 Std.) dazu gedient habe, die beiden Befragungen von G.________ vom 23. Januar und 14. Februar 2020 zu besprechen sowie die Besprechung vom 5. Mai 2020 (1 Std.) vor der bevorstehenden Konfrontationseinvernahme erfolgt sei und der Vorbereitung und Klärung diverser Fragen des Beschuldigten gedient habe.