sondern im Grundsatz «lediglich» beantragt werden konnte, dass die fragliche Anklage zum Urteil erhoben wird. Die Kammer erachtet demzufolge einen Gesamtaufwand von insgesamt 5 Std. für rechtliche Abklärungen und 1 Std. für die Vorbereitung der Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren als ausreichend und angemessen. Es hat demnach eine Kürzung um 3 Std. zu erfolgen. 5.5.6 Besprechungen/diverse Telefonate Rechtsanwalt B.________ macht in seiner Honorarnote sodann einen Aufwand von insgesamt 5.5 Std. für «Besprechungen Klient» sowie 2.8 Std. für «div. Telefongespräche» geltend.