Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass das vorliegende Verfahren länger dauerte, zumal sich dabei nicht immer wieder neue Fragen stellten bzw. rechtliche Abklärungen aufdrängten. In Bezug auf den Vorbereitungsaufwand für die Hauptverhandlung ist festzuhalten, dass der Entwurf der Anklageschrift laut Honorarnote bereits 1.4 Std. geprüft wurde, die Zustimmung zum abgekürzten Verfahren – wie vorausgesetzt – schriftlich vorlag und anlässlich der Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren keine weitergehenden sachverhaltlichen/rechtlichen Fragen mehr geklärt werden mussten,