In rechtlicher Hinsicht haben sich einzig Fragen gestellt, die sich mit einem Blick in die Rechtsprechung und die Kommentare ohne Weiteres beantworten liessen. Auch die in sachverhaltlicher Hinsicht zu beantwortenden Fragen waren – letztlich auch mit Blick auf das Geständnis des Beschuldigten – nicht sonderlich komplex. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass das vorliegende Verfahren länger dauerte, zumal sich dabei nicht immer wieder neue Fragen stellten bzw. rechtliche Abklärungen aufdrängten.