Die unter diesen Titeln geltend gemachten Aufwendungen erachtet die Kammer mit Blick auf die leicht unterdurchschnittliche Schwierigkeit des Prozesses und den Umstand, dass bereits rund 5 Std. für das «Aktenstudium» sowie weitere Aufwände für die Vorbereitung von Einvernahmen und die Prüfung des Entwurfs der Anklageschrift fakturiert wurden, als etwas zu hoch. In rechtlicher Hinsicht haben sich einzig Fragen gestellt, die sich mit einem Blick in die Rechtsprechung und die Kommentare ohne Weiteres beantworten liessen.