_ macht in seiner Honorarnote einen Aufwand von insgesamt 7.5 Std. für «rechtliche Abklärungen» sowie 1.5 Std. für die «Vorbereitung HV» geltend. Die unter diesen Titeln geltend gemachten Aufwendungen erachtet die Kammer mit Blick auf die leicht unterdurchschnittliche Schwierigkeit des Prozesses und den Umstand, dass bereits rund 5 Std. für das «Aktenstudium» sowie weitere Aufwände für die Vorbereitung von Einvernahmen und die Prüfung des Entwurfs der Anklageschrift fakturiert wurden, als etwas zu hoch.