nachvollziehbar begründet. Dies umso mehr, als dem Beschuldigten immerhin Gehilfenschaft zu mehrfachen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Konsumwiderhandlungen vorgeworfen wurden, es um grössere Mengen Kokaingemisch ging und mehrere Personen involviert waren. Unter den gegebenen Umständen kann der von Rechtsanwalt B.________ für das reine Aktenstudium (5.1 Std.) geltend gemachte Aufwand nicht als übersetzt bezeichnet werden.