Rechtsanwalt B.________ wurde mit Verfügung vom 7. November 2022 rückwirkend per 26. Oktober 2019 als amtlicher Verteidiger eingesetzt (pag. 813). Die Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren fand am 2. Februar 2023 statt (pag. 835 ff.). Zwischen der Übernahme des Verfahrens durch die hiesige Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vergingen mithin fast drei Jahre, wobei das Verfahren gegen den Beschuldigten schon vorher lief (vgl. die Einvernahmen aus dem Kanton Wallis) und Rechtsanwalt B.________ gemäss rückwirkender Einsetzungsverfügung auch bereits involviert war.