Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 übernahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Region Oberwallis (pag. 6 f.). In der Folge wurde seitens der hiesigen Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 22. Juni 2020 eine Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet (pag. 1). Antragsgemäss erhob die Staatsanwaltschaft am 12. August 2022 Anklage im abgekürzten Verfahren (pag. 2 f.; pag. 779 ff.). Rechtsanwalt B.__