_ macht in seiner Honorarnote einen Aufwand von insgesamt 5.1 Std. für «Aktenstudium» geltend. Auch das umfassende Aktenstudium gehört zweifelsfrei zu den Obliegenheiten einer sorgfältigen amtlichen Verteidigung (vgl. dazu KS Nr. 15, Ziff. 1.1). Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 übernahm die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Region Oberwallis (pag.