12 2020, -0.83 Std. für die Hauptverhandlung, -1 Std. für die Reisepauschale Hauptverhandlung; Anrechnung von 0.7 Std. für die Einvernahme vom 27. August 2020). Dass sich Rechtsanwalt B.________ im Rahmen der Einvernahmen vertreten liess, hat auch Einfluss auf die Höhe der geltend gemachten Reisezuschläge. Darauf wird im Rahmen der Ausführungen zu den Auslagen zurückzukommen sein (vgl. Ziff. 5.5.7 hiernach). 5.5.4 Aktenstudium Rechtsanwalt B.________ macht in seiner Honorarnote einen Aufwand von insgesamt 5.1 Std. für «Aktenstudium» geltend.