Verbeiständung In der Honorarnote vom 24. Januar 2023 sind sodann diverse Teilnahmen an Einvernahmen fakturiert. Aus den Akten ergibt sich, dass sich Rechtsanwalt B.________ anlässlich der Einvernahmen vom 11. Mai 2020, 27. Mai 2020 und 24. Juli 2020 durch Rechtspraktikanten vertreten liess. Der in diesem Zusammenhang geltend gemachte Aufwand von insgesamt 6.6 Std. ist mit Blick auf Ziff. 1.2 des Kreisschreibens Nr. 15 zu halbieren bzw. Rechtsanwalt B.________ hälftig anzurechnen. Es hat entsprechend eine Kürzung um 3.3 Std. zu erfolgen. Die Hauptverhandlung dauerte sodann 50 Minuten, geltend gemacht wurden zwei Stunden.