Anzumerken ist indes, dass der Beschuldigte letztlich geständig war und infolgedessen das abgekürzte Verfahren durchgeführt werden konnte, auch wenn sich die Durchführung eines solchen erst Mitte 2022 abzeichnete (vgl. den diesbezüglichen Antrag der Verteidigung vom 8. August 2022, pag. 2). Der gebotene Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Prozesses können – trotz der längeren Verfahrensdauer – nach dem Gesagten noch als unterdurchschnittlich bezeichnet werden.