Gehilfenschaft zu mehrfachen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit mehreren Beteiligten in einem Zeitraum von fünf Monaten vorgeworfen. Es handelt sich hierbei selbstredend nicht um eine Bagatelle und der angeklagte Sachverhalt kann mit Blick auf die Anklageschrift auch nicht als besonders einfach abgetan werden. Anzumerken ist indes, dass der Beschuldigte letztlich geständig war und infolgedessen das abgekürzte Verfahren durchgeführt werden konnte, auch wenn sich die Durchführung eines solchen erst Mitte 2022 abzeichnete (vgl. den diesbezüglichen Antrag der Verteidigung vom 8. August 2022, pag. 2).