In der Folge sei bei der Staatsanwaltschaft am 8. April 2022 der aktuelle Verfahrensstand erfragt worden. Die beiden Besprechungen vom 6. und 28. Juli 2022 seien nötig gewesen, um den Beschuldigten über das abgekürzte Verfahren und dessen Folgen aufzuklären und diesbezüglich zu entscheiden. Dies ergebe sich nicht zuletzt aus dem Schreiben vom 7. Juli 2022 an die Staatsanwaltschaft. So oder so seien 5.5 Std. Klientenbesprechungen in einem Verfahren, wo zwei Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen worden sei, für eine pflichtbewusste Aufklärung seitens der Verteidigung nicht nur geboten, sondern auch nötig.