Die Klientenbesprechung vom 5. Mai 2020 sei anlässlich der bevorstehenden Konfrontationseinvernahme vom 11. Mai 2020 erfolgt und habe der Vorbereitung und Klärung diverser Fragen gedient. Die Besprechung vom 17. März 2022 sei notwendig geworden, da das Verfahren über einen längeren Zeitraum stagniert und der Beschuldigte ein berechtigtes Interesse daran gehabt habe, über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert zu werden. In der Folge sei bei der Staatsanwaltschaft am 8. April 2022 der aktuelle Verfahrensstand erfragt worden.