8 Die Klientenbesprechung vom 31. Oktober 2019 sei aufgrund des Wechsels der amtlichen Verteidigung erfolgt. Am 23. Januar 2020 und am 14. Februar 2020 hätten die Befragungen von G.________ stattgefunden, welche im Rahmen der Besprechung vom 27. Februar 2020 mit dem Beschuldigten besprochen worden seien. Die Klientenbesprechung vom 5. Mai 2020 sei anlässlich der bevorstehenden Konfrontationseinvernahme vom 11. Mai 2020 erfolgt und habe der Vorbereitung und Klärung diverser Fragen gedient.