Im Zeitpunkt der «Vorbereitung EV» vom 6./25. Mai 2020 sei sodann noch nicht klar gewesen, dass ein abgekürztes Verfahren durchgeführt werden könne. Im vorliegenden Verfahren habe auch ein Wechsel der amtlichen Verteidigung stattgefunden. Rechtsanwältin F.________ seien von der Staatsanwaltschaft für ihre getätigte Arbeit vom 3. bis am 28. Oktober 2019 rund 4.2 Std. für Aktenstudium und rechtliche Abklärungen verrechnet worden. Vor diesem Hintergrund würden die von Rechtsanwalt B.________ aufgewendeten 5 Std. Aktenstudium und 7.5 Std. rechtliche Abklärungen für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mehr als angemessen erscheinen.