Der aufgeführte Aufwand für Aktenstudium und rechtliche Abklärungen sei sodann deutlich zu hoch. Der Fall biete rechtlich keine Schwierigkeiten, dem Beschuldigten sei neben dem Konsum ein einziger Sachverhalt zur Last gelegt worden. Ein fachlich ausgewiesener, gewissenhafter Anwalt benötige keinesfalls über 5 Std. Aktenstudium und über 7 Std. für rechtliche Abklärungen. Hinzu komme, dass zusätzlich zu den 7.5 Std. rechtliche Abklärungen jeweils noch 0.3 oder 0.5 Std. für «Vorbereitung EV», 1.4 Std. für die Prüfung des Anklageentwurfs und 1.5 Stunden für die Vorbereitung der Hauptverhandlung fakturiert worden seien.