Als Zwischenresultat resultiert ein Aufwand von 40.9 Std. Weiter wird der geltend gemachte Aufwand von 0.3 Std. für die «Dossiereröffnung» am 26.10.2019 sowie von drei Mal 0.1 Std. «Prüfen und Beantwortung Terminumfrage» vom 21.10., 24.10. und 24.11.2022 abgezogen, weil es sich bei diesen Arbeiten um administrative Arbeiten bzw. um Kanzleiaufwand handelt (vgl. Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21.01.2022 Ziff. 1.1.). Insgesamt resultiert somit ein gebotener Aufwand von total 40.4 Stunden, welcher zum ordnungsgemässen Tarif von CHF 200.00 pro Stunde verrechnet wird (Art. 1 EAV).