4 ber 2019 in D.________ und evtl. andernorts und einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 18. September 2019 bis 1. Februar 2020 in D.________ und evtl. andernorts, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 1.2. der Schuldsprüche, wonach A.________ schuldig erklärt wurde