_, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, vom 29. November 2023 ging am 30. November 2023 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 914 ff.). Der Beschuldigte reichte innert der mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 gewährten Replikfrist die Eingabe vom 7. Dezember 2023 zu den Akten (pag. 927). Mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 929 f.).