872 f.). Der Beschuldigte liess mit Eingabe vom 14. Juni 2023 ausführen, dass er mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens nicht einverstanden sei. Dem Widerruf des amtlichen Mandats und der Aufnahme des Unterzeichnenden als beschwerter Dritter widersetze man sich indessen nicht. Gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, es sei Staatsanwältin E.________ obergerichtlich zu befragen (pag. 877 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft liess sich innert Frist nicht vernehmen. Mit Beschluss vom 27. Juni 2023 wurde die dem Beschuldigten gewährte amtliche Verteidigung widerrufen und Rechtsanwalt B._____