3 teidigung des Beschuldigten mit, dass auf eine Anschlussberufung verzichtet und kein Nichteintreten auf die Berufung der Staatsanwaltschaft beantragt werde (pag. 870). Mit Verfügung vom 1. Juni 2023 wurde den Parteien – unter Fristansetzung zur allfälligen Stellungnahme – in Aussicht gestellt, die Durchführung des schriftlichen Verfahrens anzuordnen, das amtliche Mandat zu widerrufen und Rechtsanwalt B.________ als beschwerter Dritter in das Verfahren aufzunehmen (pag. 872 f.).