2. Berufung Gegen dieses Urteil im abgekürzten Verfahren meldete die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben mit Schreiben vom 6. Februar 2023 Berufung an (pag. 840). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 26. April 2023 (pag. 844 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 28. April 2023 zugestellt (pag. 854 f.). In ihrer form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 17. Mai 2023 beschränkte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Berufung auf die Entschädigung der amtlichen Verteidigung (pag. 865 f.). Mit Eingabe vom 31. Mai 2023 teilte die Ver-