2. Der Empfangsschein betreffend Versicherungszahlungen (Ass.-Nr. 371) wird dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben. 3. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG). 4. [Eröffnungsformel]