3. Der Kanton Bern hat A.________ für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte im Neubeurteilungsverfahren eine Entschädigung von CHF 5'562.00 (inkl. Auslagen und MWST) auszurichten. V. Zu eröffnen: - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft