1. Zu einer Geldstrafe von 315 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 9'450.00. Davon sind 25 Tagessätze, ausmachend CHF 750.00, zu bezahlen. Bei 290 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5'024.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zur Bezahlung von 4/5 der Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens von gesamthaft CHF 3'500.00, ausmachend CHF 2'800.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).