Die Kammer erachtet das geltend gemachte Honorar für das Neubeurteilungsverfahren gestützt auf die nachfolgenden Überlegungen als deutlich zu hoch. Einerseits wurde zu viel Aufwand für die Hauptverhandlung veranschlagt (pag. 1007), was zu einer Kürzung von 8 auf 3,5 Stunden führt (pag. 1000). Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die ursprünglich auf den 28. November 2023 angesetzte Verhandlung infolge Verteidigerwechsels sehr kurzfristig abgesagt werden musste und bereits durch Rechtsanwalt B.________ vorbereitet worden war (pag.