Für die vom Kanton Bern für das Neubeurteilungsverfahren an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 2'141.10 besteht infolge des Obsiegens der Beschuldigten keine Rückzahlungspflicht. 14.2 Entschädigung von Rechtsanwalt C.________ Im Neubeurteilungsverfahren macht Rechtsanwalt C.________ mit Kostennote vom 13. November 2024 (pag. 1003 ff.) einen Aufwand von 36,58 Stunden geltend (pag. 1003). Die Kammer erachtet das geltend gemachte Honorar für das Neubeurteilungsverfahren gestützt auf die nachfolgenden Überlegungen als deutlich zu hoch.