22 14. Neubeurteilungsverfahren 14.1 Amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ Rechtsanwalt B.________ macht als amtlicher Verteidiger der Beschuldigten für das Neubeurteilungsverfahren einen Aufwand von 9,8 Stunden (pag. 928 f.) geltend, was die Kammer als angemessen erachtet. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für seine Aufwendungen im Neubeurteilungsverfahren mit CHF 2'141.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Für die vom Kanton Bern für das Neubeurteilungsverfahren an Rechtsanwalt B.__