fang von 1/5, ausmachend CHF 700.00, vom Kanton Bern zu tragen. Im Neubeurteilungsverfahren obsiegt die Beschuldigte, weshalb der Kanton Bern die gesamten Verfahrenskosten von CHF 2'546.00 (Gebühren: CHF 2'500.00 und Auslagen: CHF 46.00) zu tragen hat. IV. Entschädigung