Ihre Söhne und deren Kinder besuchen sie regelmässig. Die Beschuldigte pflegt zudem nunmehr gute Kontakte mit der Nachbarschaft und besucht regelmässig die Kirche, womit sie auch an der öffentlichen Gemeinschaft teilnimmt. In Bezug auf die Rückfallgefahr ist festzuhalten, dass die Beschuldigte den gewerbsmässigen Betrug zwar über eine Zeitdauer von zwei Jahren beging. Dennoch ist mit Blick auf die strafrechtliche Vergangenheit der Beschuldigten sowie unter Berücksichtigung ihres einwandfreien Verhaltens seit der Tat davon auszugehen, dass es sich um ein singuläres Ereignis handelte.