arbeitete. Im Jahr 2014 erlitt sie einen Unfall, der mehrere Operationen nach sich zog. In der Folge erhielt sie durch die Arbeitgeberin eine Änderungskündigung. Nach ihrem Unfall gelang der Beschuldigten die Integration im Arbeitsmarkt zwar nicht mehr (pag. 78.14 Z. 213 ff.). Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die fehlende berufliche Integration nach dem Unfall eng mit der Pflege und Betreuung ihrer Enkelkinder im Zusammenhang stehen dürfte. Nach den Schilderungen der Familie erfolgte die Trennung der Kindseltern sowie der Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt bei den Grosseltern zwischen 2016 und 2018 (pag. 976, Z. 31 f.;