Der Kindsvater hat eine neue Familie gegründet. Bei seiner aus zweiter Ehe stammenden Tochter S.________ wird nach den Ausführungen der Beiständin ebenfalls bereits ein frühkindlicher Autismus vermutet (pag. 989, Z. 38 ff.). Die Familie, insbesondere der Vollzeit arbeitende Vater, hat keine Kapazitäten, sich um seine drei pflegebedürftigen Kinder aus erster Ehe zu kümmern. Die Kindsmutter hatte und hat nach übereinstimmenden Aussagen nach wie vor psychische Probleme. Jegliche Versuche, einen zeitweiligen Aufenthalt der Kinder bei ihr zu installieren, sind gescheitert.