18 zur Zeit ausstehend ist (pag. 969). Die gesamte Kernfamilie der Beschuldigten, d. h. der Ehemann, die Söhne sowie alle neun Enkelkinder, leben in der Schweiz. Auch sozial scheint die Beschuldigte im Dorfleben gut integriert zu sein (pag. 952; pag. 959, Z. 30 ff.). Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich in der Schweiz. Angesichts dieser Umstände tritt nach Ansicht der Kammer auch die sprachliche Integration der Beschuldigten in den Hintergrund. Zwar ist dem Leumundsbericht zu entnehmen, dass die Beschuldigte die deutsche Sprache nicht gut beherrsche (pag.