Sämtliche Bekannten der Beschuldigten in Serbien seien bereits verstorben (pag. 999). Bindungen zur Schweiz Wie hiervor erwähnt, ist die Beschuldigte in der Schweiz bereits aufgrund ihrer langen Aufenthaltsdauer tief verwurzelt. Die Beschuldigte lebt seit 40 Jahren in der Schweiz und ist im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C, deren Verlängerung