Auch im Rahmen der Erstellung des Leumundsberichts liess die Beschuldigte verlauten, dass sie gerne öfters in ihr Heimatland reisen würde, dies jedoch aufgrund der Pflege ihrer Enkelkinder nicht möglich sei (pag. 952). Der Migrationsdienst schätzte die Resozialisierungschancen im Herkunftsland trotz des langen Aufenthalts in der Schweiz entsprechend auch als möglich ein (pag. 89). Indes scheint die Beschuldigte zwischenzeitlich in einem distanzierteren Verhältnis zu ihrem Heimatstaat zu stehen.