Die Beziehung des Kindsvaters zu F.________, H.________ und I.________ scheint sich auf finanzielle Unterstützung sowie sporadische Besuche im Haus der Beschuldigten und ihrem Ehemann zu beschränken (pag. 978, Z. 25 ff.). Die Kindsmutter hingegen hat gemäss übereinstimmenden Aussagen ihre Kinder seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen (pag. 977, Z. 15 ff.; pag. 984, Z. 22); sie selbst führt den Umstand, dass sie nicht in der Lage sei, zu den Kindern zu schauen, auf eigene psychische Probleme zurück (pag. 984, Z. 6).